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“Die Bundesregierung hält den regulatorischen Rahmen zur Aufbereitung von Medizinprodukten für ausreichend.” Das erklärt der Deutsche Bundestag in einer Pressemitteilung auf seiner Website. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD betone die Regierung, dass die bestehenden Vorschriften sicherstellten “dass aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder verwendet werden können”.
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